Eigentlich war es eher ein Zufallsfund: ein Kaugummiautomat in einem Ort im Dachauer Hinterland. Dabei waren wir unterwegs, um alte Bauwerke auf mögliche Denkmalseigenschaften zu überprüfen. „Na, was hältst du denn davon?“, fragte mich mein Kollege und zeigte auf die beiden Automaten. „Ein klarer Fall von Denkmalschutz!“, konterte ich lachend.
Das war der Auftakt für einen Austausch von Erinnerungen aus unserer Kindheit. Die Kaugummiautomaten mit Klarsichtfenster lockten früher gleichermaßen Fans von Süßigkeiten und Schatzsucher an. Man brauchte ein Zehnpfennig(!)stück, legte es in den dafür vorgesehenen Geldschacht, drehte den Knopf und hörte die Kaugummikugel in den mit einer Klappe verschlossenen Sammelbehälter fallen. Welche Farbe würde es wohl sein? Und vielleicht war ja auch eine Zugabe dabei! Was gab es da nicht für begehrenswerte Dinge wie silberne Ringe mit Totenkopfschädel, Schlüsselanhänger oder anderen Krimskrams. Für uns Kinder war das früher eine willkommene Abwechslung auf dem Schulweg und selbstverständlich auch ein Anreiz das knapp bemessene Taschengeld auszugeben. Der Kaugummi war dabei eher Nebensache, vielleicht vergleichbar mit den später in Mode gekommenen Schokoladen-Überraschungseiern mit Spielzeug und Bastelsätzen.
An den mit Zuckerguß überzogenen leicht säuerlichen Geschmack meiner Kindheits-Kaugummis kann ich mich heute noch erinnern. Er war nicht zu vergleichen mit den in Streifen angebotenen amerikanischen Kauprodukten, die, wie ich recherchiert habe, bereits seit 1893 als „Spearmint“- chewing gum auf dem amerikanischen Markt waren. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass In Deutschland der „chewing gum“ nach dem 2. Weltkrieg seinen Durchbruch und Aufschwung durch die Amerikaner erlebte. Automaten mit Kaugummis wurden in der Folge vor allem in den 50er und 60er Jahren in West-Deutschland aufgestellt. Sie mit Kugeln zu befüllen war eine praktische Idee, die Zugabe von Spielzeug ein kluger Marketing-Schachzug.
So gesehen ist der von uns entdeckte Kaugummiautomat auch ein Stück Kulturgeschichte der Nachkriegszeit. Aber könnte er als Denkmal eingeordnet werden? Das Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler schließlich als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile (…) aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Sollte dies nicht ausreichen, um ihn als ersten Kaugummiautomat in die bayerische Denkmalliste aufzunehmen, dann habe ich ihm zumindest auf meinem Blog ein Denkmal gesetzt.
Wenn sie erraten haben, wo sich die beiden fotografierten Automaten befinden, schreiben sie mir doch. Der Finder erhält auf jeden Fall ein Päckchen Kaugummi, ohne Totenkopfring!
Das FOTO entstand im westlichen Landkreis. Es gibt aber noch weitere Kaugummiautomaten im Landkreis Dachau, die allerdings neueren Datums sind.