Schlagwort: Denkmalschutzgesetz

Schatzgräberalarm

Winteridyll, schneeweiße Gartenlandschaft, die Natur hält Winterschlaf – nein halt: da sind diese großen braunen Erdhäufen, die sich über Nacht scheinbar wieder um ein paar Dutzend vermehrt haben! Meine Maulwurfssippe kennt keine Auszeit und ist wieder eifrig am Buddeln!

Ich bin gespannt, was sie dieses Jahr wieder zu Tage fördern werden. Im letzten Sommer traute ich nämlich meinen Augen nicht: da lagen ein paar schwarze Scherben auf zwei Hügeln. Ich sammelte sie ein und nahm sie genauer unter die Lupe. Das sah mir nicht nach neuzeitlichem Bauschutt aus: schwarze, gerillte dreieckige Scherben, z.T. sehr dünnwandig. Archäologische Schätze an einem Ort, wo kein Bodendenkmal vermutet wurde?

Ich wollte auf Nummer sicher gehen, denn nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes ist jeder verpflichtet Bodenfunde dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden und vor Ort zu belassen. Da dies mein Maulwurf unterlassen hatte, wurde ich für ihn tätig. Schnell wurden die Scherben fotografiert, vermessen, der Fundort kartografiert und dann per Mail an das Landesamt mit Kopie an die Untere Denkmalschutzbehörde geschickt.

Die Antwort kam unverzüglich: „Das ist ja eine Sache! Ein archäologisch begeisterter Maulwurf macht sich im Garten der Kreisheimatpflegerin breit und bringt Funde an Tageslicht!“ schrieb mir Dr. Susanne Mayer und hielt die Scherben für mittelalterliche Hafnerware, eventuell  „Siedlungsmüll“ aus dem 15. oder 16. Jahrhundert. Möglicherweise seien die Reste von Keramikgefäßen durch den nahen Bach angeschwemmt oder in früherer Zeit im Gelände entsorgt worden.

Und was meinte die Untere Denkmalschutzbehörde? Eigentlich hätte der Maulwurf keine Erlaubnis zum Graben, aber da er und seinesgleichen unter Naturschutz ständen, werde von einem weiteren Vorgehen abgesehen.

Da hat er nochmal Glück gehabt! Doch was macht mein Maulwurf? Er hat bisher nichts daraus gelernt und gräbt munter ohne Grabungserlaubnis weiter…

Foto: Ein Teil der gefundenen Scherben.

Wer mehr über archäologische Funde und auch einen Maulwurf erfahren möchte, dem rate ich die neugestaltete Abteilung „Archäologie“ im Huttermuseum in Großberghofen aufzusuchen. 

Chewing gum

Eigentlich war es eher ein Zufallsfund: ein Kaugummiautomat in einem Ort im Dachauer Hinterland. Dabei waren wir unterwegs, um alte Bauwerke auf mögliche Denkmalseigenschaften zu überprüfen. „Na, was hältst du denn davon?“, fragte mich mein Kollege und zeigte auf die beiden Automaten. „Ein klarer Fall von Denkmalschutz!“, konterte ich lachend.

Das war der Auftakt für einen Austausch von Erinnerungen aus unserer Kindheit. Die Kaugummiautomaten mit Klarsichtfenster lockten früher gleichermaßen Fans von Süßigkeiten und Schatzsucher an. Man brauchte ein Zehnpfennig(!)stück, legte es in den dafür vorgesehenen Geldschacht, drehte den Knopf und hörte die Kaugummikugel in den mit einer Klappe verschlossenen Sammelbehälter fallen. Welche Farbe würde es wohl sein? Und vielleicht war ja auch eine Zugabe dabei! Was gab es da nicht für begehrenswerte Dinge wie silberne Ringe mit Totenkopfschädel, Schlüsselanhänger oder anderen Krimskrams. Für uns Kinder war das früher eine willkommene Abwechslung auf dem Schulweg  und selbstverständlich auch ein Anreiz das knapp bemessene Taschengeld auszugeben. Der Kaugummi war dabei eher Nebensache, vielleicht vergleichbar mit den später in Mode gekommenen Schokoladen-Überraschungseiern mit Spielzeug und Bastelsätzen.

An den mit Zuckerguß überzogenen leicht säuerlichen Geschmack meiner Kindheits-Kaugummis kann ich mich heute noch erinnern. Er war nicht zu vergleichen mit den in Streifen angebotenen amerikanischen Kauprodukten, die, wie ich recherchiert habe, bereits seit 1893 als „Spearmint“- chewing gum auf dem amerikanischen Markt waren. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass In Deutschland der „chewing gum“ nach dem 2. Weltkrieg seinen Durchbruch und Aufschwung durch die Amerikaner erlebte. Automaten mit Kaugummis wurden in der Folge vor allem in den 50er und 60er Jahren in West-Deutschland aufgestellt. Sie mit Kugeln zu befüllen war eine praktische Idee, die Zugabe von Spielzeug ein kluger Marketing-Schachzug.

So gesehen ist der von uns entdeckte Kaugummiautomat auch ein Stück Kulturgeschichte der Nachkriegszeit. Aber könnte er als Denkmal eingeordnet werden? Das Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler schließlich als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile (…) aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“

Sollte dies nicht ausreichen, um ihn als ersten Kaugummiautomat in die bayerische Denkmalliste aufzunehmen, dann habe ich ihm zumindest auf meinem Blog ein Denkmal gesetzt.

 

Wenn sie erraten haben, wo sich die beiden fotografierten Automaten befinden, schreiben sie mir doch. Der Finder erhält auf jeden Fall ein Päckchen Kaugummi, ohne Totenkopfring!  

Das FOTO entstand im westlichen Landkreis. Es gibt aber noch weitere Kaugummiautomaten im Landkreis Dachau, die allerdings neueren Datums sind.