Schlagwort: Untere Denkmalschutzbehörde

Schatzgräberalarm

Winteridyll, schneeweiße Gartenlandschaft, die Natur hält Winterschlaf – nein halt: da sind diese großen braunen Erdhäufen, die sich über Nacht scheinbar wieder um ein paar Dutzend vermehrt haben! Meine Maulwurfssippe kennt keine Auszeit und ist wieder eifrig am Buddeln!

Ich bin gespannt, was sie dieses Jahr wieder zu Tage fördern werden. Im letzten Sommer traute ich nämlich meinen Augen nicht: da lagen ein paar schwarze Scherben auf zwei Hügeln. Ich sammelte sie ein und nahm sie genauer unter die Lupe. Das sah mir nicht nach neuzeitlichem Bauschutt aus: schwarze, gerillte dreieckige Scherben, z.T. sehr dünnwandig. Archäologische Schätze an einem Ort, wo kein Bodendenkmal vermutet wurde?

Ich wollte auf Nummer sicher gehen, denn nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes ist jeder verpflichtet Bodenfunde dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden und vor Ort zu belassen. Da dies mein Maulwurf unterlassen hatte, wurde ich für ihn tätig. Schnell wurden die Scherben fotografiert, vermessen, der Fundort kartografiert und dann per Mail an das Landesamt mit Kopie an die Untere Denkmalschutzbehörde geschickt.

Die Antwort kam unverzüglich: „Das ist ja eine Sache! Ein archäologisch begeisterter Maulwurf macht sich im Garten der Kreisheimatpflegerin breit und bringt Funde an Tageslicht!“ schrieb mir Dr. Susanne Mayer und hielt die Scherben für mittelalterliche Hafnerware, eventuell  „Siedlungsmüll“ aus dem 15. oder 16. Jahrhundert. Möglicherweise seien die Reste von Keramikgefäßen durch den nahen Bach angeschwemmt oder in früherer Zeit im Gelände entsorgt worden.

Und was meinte die Untere Denkmalschutzbehörde? Eigentlich hätte der Maulwurf keine Erlaubnis zum Graben, aber da er und seinesgleichen unter Naturschutz ständen, werde von einem weiteren Vorgehen abgesehen.

Da hat er nochmal Glück gehabt! Doch was macht mein Maulwurf? Er hat bisher nichts daraus gelernt und gräbt munter ohne Grabungserlaubnis weiter…

Foto: Ein Teil der gefundenen Scherben.

Wer mehr über archäologische Funde und auch einen Maulwurf erfahren möchte, dem rate ich die neugestaltete Abteilung „Archäologie“ im Huttermuseum in Großberghofen aufzusuchen. 

Wir wollen doch kein Geld…

Stellen sie sich einmal vor, sie dürften entscheiden, ob Neuschwanstein einen violetten Wandputz erhalten sollte, die Frauenkirchentürme ein Pultdach und Schloss Dachau einen Carport für die dort parkenden Reisebusse…. Ich bin mir sicher, dass die meisten von ihnen ein spontanes „Das geht ja gar nicht!“ ausrufen würden.

Mit ganz so spektakulären Dingen haben wir es im Landkreis Dachau meist nicht zu tun. Dennoch kann es vorkommen, dass die Aussage „Wir wollen doch kein Geld“ die Einleitung dafür ist, dass eine Maßnahme am Denkmal stattfand, die nicht mit den Behörden abgestimmt wurde. Eine ganz schwierige Sache.

Der Gesetzgeber hat nun einmal im Artikel 6 des Bayrischen Denkmalschutzgesetzes festgelegt: „Wer (1.) Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder (2.) geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis.“

Dies hat sich der Gesetzgeber nicht ausgedacht, um unnötige behördliche Hürden aufzubauen, sondern den optimalen Schutz eines Denkmals zu gewährleisten. Dazu gehört, den Denkmaleigentümern beratend zur Seite zu stehen – inhaltlich, fachlich und auch finanziell. Deshalb gibt es u.a. die Einrichtung sogenannter „Amtstage“, bei denen der Gebietsreferent des Landesdenkmalamtes, ein Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Kreisbaumeister zusammen mit dem Heimatpfleger Denkmäler besichtigen und die Besitzer beraten.

Als Heimatpfleger sind wir in ein weites Netzwerk eingebunden und können häufig einen Blick hinter die Kulissen werfen. Vertrauen ist da Ehrensache. Deshalb kann ich nur immer wieder an alle mit Denkmälern Befassten appellieren: nehmen sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf! Der erste Schritt ist einen Erlaubnisantrag auszufüllen und schon sind sie auf dem richtigen Weg!

Wenn sie dann auch noch sagen: „Wir wollen kein Geld“ – vielleicht weil es einen potenten Förderverein gibt, eine spendable Gemeinde oder einfach Erspartes für das Baudenkmal vorhanden ist – dann ist das wieder eine andere Sache. Unsere Beratung ist auf jeden Fall kostenlos – aber hoffentlich nicht umsonst.

 

 

FOTO: Die Heilige Ottilie in Straßbach wartet auf Spenden.