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Die Himmelfahrt der Heiligen von Schönbrunn

„Ja ist denn jetzt schon Himmelfahrt?“ – entfuhr es mir letzte Woche als ich in der Schönbrunner Hofmarkkirche war. Dort wurden die Skulpturen des Hl. Leonhard und Hl. Sebastian in eine Art Aufzug gestellt, fest verankert und mit einer Motorseilwinde in die zweite Etage einer hölzernen Kiste gezogen. Ein bisschen erinnerte mich dies an die Schilderung der Himmelfahrt Christi in der Bibel: „Eine Wolke nahm ihn auf und entzog ihn ihren Blicken“.

Die Heiligen sind ein Teil der Ausstattung der Kirche, die nach mehr als zehn Jahren Einlagerung aus einer Restaurierungswerkstätte am Chiemsee an ihren Heimatort zurückgebracht wurden. Dort warten sie jetzt zusammen mit anderen Skulpturen, Rahmen und Gemälden in einer riesigen verschlossenen Kiste auf die Wiederherstellung des Kirchenraumes, in dem sie eines fernen Tages wieder ihren angestammten Platz finden sollen.

So richtig zum Scherzen war mir bei diesem Besuch aber eigentlich nicht. Eher war es eine Art von Galgenhumor, mit der ich meine Enttäuschung darüber kaschierte, dass hochwertige barocke Kunst in eine staubige Baustelle verbracht wurde. Die in das Gerüst eingefügte Holzkonstruktion, Laderampen, Werkzeug, das alte Zifferblatt der Turmuhr, Fotos der lebensgroßen Passionsfiguren – alles zusammen ein trostloses Bild der Verwahrlosung. Kein schöner Empfang für eine erstklassige Kunst, an der der Zahn der Zeit genagt hat und die in ihrer Versehrtheit traurig macht.

Das außen wiederhergestellte Gebäude lässt die Qualität der ehemaligen Kirche des Hofmarkherren Franz Xaver von Unertl, 1723/24 erbaut, erahnen – im Innern fühlt man sich hingegen eher auf einem Abstellplatz, in einer Art von Rumpelkammer, einem Dachspeicher voll vergessener Schätze.

2014 war ich noch optimistisch und mit Enthusiasmus bei der Gründung des Fördervereins für den Erhalt dieser Kirche dabei: wir wollten mit unserem Vorsitzenden Gerhard Schmidbauer die Restaurierung der Kirche voranbringen, organisierten dazu Konzerte, knüpften Kontakte, bauten eine Webpräsenz auf, warben für Mitglieder und Unterstützer. Dann kam im Januar 2020 die klare Ansage des Ordinariates, dass die Kirche laut interner Priorisierung nicht genügend Punkte habe, um finanziell unterstützt zu werden. Das Ziel der äußeren Sicherung unter dem Stichwort „die Kirche ist unter Dach und Fach“ – lapidar gesagt es regnet nicht mehr hinein und die Kirche ist nicht einsturzgefährdet – sei erreicht. Die Gelder für die weitere Sanierung – geschätzte 5 Millionen € – müsse die Kirchenstiftung selbst aufbringen.

Mit der Rückkehr der nicht restaurierten Ausstattung in die Kirche ist nun ein neuer Tiefpunkt in der Geschichte dieser Kirche erreicht. Am 17. Mai trifft sich der Förderverein zur weiteren Beratung. Ans Aufgeben denken wir trotz allem nicht! Wir freuen uns über Unterstützung und auch neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Und zu guter letzt: das Fest der Himmelfahrt ist ja nicht nur das „Verschwinden in den Wolken“,  sondern vermittelt die hoffnungsvolle Botschaft der Wiederkehr.

 

Das Foto entstand am 26. April in Schönbrunn. Einige weitere Eindrücke habe ich hier gesammelt:

Wenn sie den Förderverein unterstützen möchten, schauen sie doch einmal auf die Webseite mit Informationen und Kontaktdaten.  

 

Wir wollen doch kein Geld…

Stellen sie sich einmal vor, sie dürften entscheiden, ob Neuschwanstein einen violetten Wandputz erhalten sollte, die Frauenkirchentürme ein Pultdach und Schloss Dachau einen Carport für die dort parkenden Reisebusse…. Ich bin mir sicher, dass die meisten von ihnen ein spontanes „Das geht ja gar nicht!“ ausrufen würden.

Mit ganz so spektakulären Dingen haben wir es im Landkreis Dachau meist nicht zu tun. Dennoch kann es vorkommen, dass die Aussage „Wir wollen doch kein Geld“ die Einleitung dafür ist, dass eine Maßnahme am Denkmal stattfand, die nicht mit den Behörden abgestimmt wurde. Eine ganz schwierige Sache.

Der Gesetzgeber hat nun einmal im Artikel 6 des Bayrischen Denkmalschutzgesetzes festgelegt: „Wer (1.) Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder (2.) geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis.“

Dies hat sich der Gesetzgeber nicht ausgedacht, um unnötige behördliche Hürden aufzubauen, sondern den optimalen Schutz eines Denkmals zu gewährleisten. Dazu gehört, den Denkmaleigentümern beratend zur Seite zu stehen – inhaltlich, fachlich und auch finanziell. Deshalb gibt es u.a. die Einrichtung sogenannter „Amtstage“, bei denen der Gebietsreferent des Landesdenkmalamtes, ein Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Kreisbaumeister zusammen mit dem Heimatpfleger Denkmäler besichtigen und die Besitzer beraten.

Als Heimatpfleger sind wir in ein weites Netzwerk eingebunden und können häufig einen Blick hinter die Kulissen werfen. Vertrauen ist da Ehrensache. Deshalb kann ich nur immer wieder an alle mit Denkmälern Befassten appellieren: nehmen sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf! Der erste Schritt ist einen Erlaubnisantrag auszufüllen und schon sind sie auf dem richtigen Weg!

Wenn sie dann auch noch sagen: „Wir wollen kein Geld“ – vielleicht weil es einen potenten Förderverein gibt, eine spendable Gemeinde oder einfach Erspartes für das Baudenkmal vorhanden ist – dann ist das wieder eine andere Sache. Unsere Beratung ist auf jeden Fall kostenlos – aber hoffentlich nicht umsonst.

 

 

FOTO: Die Heilige Ottilie in Straßbach wartet auf Spenden.